Grundlagen des insolvenzrechtlichen Überschuldungstatbestands
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Die Grundlagen des Überschuldungstatbestands sind nach wie vor nicht hinreichend erörtert. Es ist höchste Zeit, diese Lücke zu schließen. Als Eröffnungsgrund bestimmt die Überschuldung den Zeitpunkt, ab dem das Prioritätsprinzip vom Gleichbehandlungsgrundsatz abgelöst wird. Der Überschuldungstatbestand, der seit jeher im Fokus von Kritik und Reform steht, entscheidet damit zugleich über die kollidierenden Interessen, die in den Grundsätzen ihren Ausdruck finden. Der Überschuldungstatbestand wird dogmatisch in das System der Eröffnungsgründe eingeordnet (§§ 1–4). Die Funktionen des Überschuldungstatbestands werden untersucht; es wird dargelegt, welche Anforderungen an die Überschuldung als Insolvenz- und Haftungsauslöser zu stellen sind (§§ 5–8). Auch in rechtshistorischer Hinsicht sind bislang wichtige Fragen unbeantwortet; dies betrifft schon den Ursprung des Instituts. Die Studie legt den Ursprung des Überschuldungstatbestands offen und zeigt Entwicklungslinien vom römischen Recht bis zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz auf (§§ 9–12). Für die Ablösung des Prioritätsprinzips eine wertende Begründung zu finden, ist ein weiteres zentrales Anliegen der Abhandlung. Die Frage nach einem belastbaren Erklärungsmodell stellt sich beim Überschuldungstatbestand besonders drängend: Die Überschuldung tritt in der Regel deutlich früher als die Zahlungsunfähigkeit ein. Die vorgenommenen Wertungen werden sich bei der Prüfung der verfassungsrechtlichen Vorgaben als ausschlaggebend erweisen (§§ 13–15). Anschließend werden die einzelnen Merkmale des Überschuldungstatbestands näher untersucht, neben der Überschuldungsbilanz und der Fortbestehensprognose auch die Antragsmodalitäten, die Selbstprüfungspflicht und die Prüfungsreihenfolge (§§ 16–20). Der Autor setzt sich dabei intensiv mit dem Meinungsstand auseinander.