Blutige Hand nimmt kein Erbe
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Die gegenständliche Abhandlung über die römische «indignitas» bildet eine Antwort auf «Paul Koschakers» Aufruf zur dogmengeschichtlichen und rechtsvergleichenden Untersuchung einzelner privatrechtlicher Rechtsinstitute. Trotz der gemeinsamen rechtsdogmatischen Herkunft – dem römisch-gemeinen Indignitätsrecht – präsentieren sich die Erbunwürdigkeitsbestimmungen der französischen, österreichischen und deutschen Privatrechtskodifikationen als ein aus vielen einzelnen Elementen zusammengestelltes Mosaik. Dieser historisch orientierte Rechtsvergleich der Erbunwürdigkeit liefert einen Beitrag zum besseren Verständnis der gegenwärtig geltenden Erbunwürdigkeitsrechte. Er «blickt» über den Tellerrand der Landesjurisprudenz, erklärt die nationalen Umformulierungen des römischen Erbunwürdigkeitsrechts und erforscht ihre Ursachen.