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Die nachträgliche Beiordnung des Pflichtverteidigers

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Der Autor untersucht, ob ein Verteidiger auch nach Abschluss eines Strafverfahrens zum Pflichtverteidiger bestellt werden kann, insbesondere wenn er während des Verfahrens als Wahlverteidiger aufgetreten ist und seine Bestellung zum Pflichtverteidiger beantragt hat. Solche Anträge entstehen häufig, wenn der Beschuldigte mittellos ist und die Kosten nicht tragen kann. Eine Bestellung zum Pflichtverteidiger würde dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch aus der Staatskasse sichern. In der Praxis werden solche Anträge oft nicht oder fehlerhaft entschieden. Nach Beendigung des Verfahrens bleibt nur die Möglichkeit der „nachträglichen Beiordnung“, deren Zulässigkeit umstritten ist. Während die obergerichtliche Rechtsprechung diese ablehnt, argumentiert eine andere Ansicht, dass Pflichtverteidigung als Prozesskostenhilfe auch rückwirkend gewährt werden sollte. Der Autor beleuchtet diese Fragen und wertet die Meinungen aus Rechtsprechung und Literatur aus. Zudem untersucht er die Bezüge zum Verfassungs- und Europarecht sowie die historische Entwicklung der Pflichtverteidigung seit 1877. Abschließend werden alternative Wege für den Verteidiger zur Vergütung aus der Staatskasse betrachtet, wobei Parallelen zur gerichtlichen Bestellung von Insolvenzverwaltern gezogen werden, die bereits eine gewisse Verteilungsgerechtigkeit fordern.

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Die nachträgliche Beiordnung des Pflichtverteidigers, Urs Jakob Stelten

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2019
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