Finanzstabilität oder Bankenunion?
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Die Verfassungsbeschwerde gegen die Bankenunion gehört zu den schwierigsten verfassungsrechtlichen Unterfangen bei der Einhegung ausgreifender Rechtsakte der EU. Sie belegt den ultra vires-Charakter der Übertragung der Bankenaufsicht auf die EZB (Single Supervisory Mechanism), die Unvereinbarkeit der Schaffung einer EU-Agentur für einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism) mit Art. 114 AEUV sowie die Verfassungswidrigkeit der Überführung der deutschen Bankenabgabe aus dem Bankenrestrukturierungsfonds in den Europäischen Abwicklungsfonds, verwaltet durch den SRB in Brüssel. Bankenaufsicht berührt einen besonders souveränitätssensitiven Bereich der Staatlichkeit. Mit der Bankenunion werden die Erträgnisse aus der in Deutschland erhobenen Bankensonderabgabe irreversibel auf europäische Instanzen übertragen, ohne dass deutsche Verfassungsorgane wie Bundesregierung und Bundestag bzw. die deutschen Kreditinstitute die Verwendung dieser Mittel kontrollieren oder gar beeinflussen können. Die von den Beschwerdeführern inkriminierte Haftungszunahme bei vollständigem Herrschaftsverlust spiegelt das Defizit an Souveränitätsbewusstein in der deutschen Politik und den widerstandslosen Konformismus großer Teile der Kreditwirtschaft wider. Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 30.7.2019 ist die Debatte über die Souveränitätsverluste und Haftungszunahme durch die europäisierte Bankenaufsicht nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Sie fängt erst richtig an. Denn wird sich in der Zukunft zeigen, dass – wie leider bisher – die neuen Regeln nicht angewendet werden, dann bliebe die Kreditwirtschaft weiterhin von den Sanktionen des Marktes verschont. Die Schrift „Finanzstabilität oder Bankenunion?“ dokumentiert die Argumente der Skeptiker des anhaltenden Zentralisierungsprozesses zulasten nationaler Selbstbestimmung.