Das neue Bedarfsplanungsrecht für Vertragsärzte
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Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung vom 6. Mai 2019 hat der Bundesgesetzgeber neue Regelungen zur Verbesserung der (ambulanten) vertragsärztlichen Versorgung der Bevölkerung beschlossen. Untersucht wird, ob diese Maßnahmen zur Herstellung einer gleichwertigen medizinischen Versorgung im Bundesgebiet hinreichend beitragen können. Nachdem die regionale Bedarfsplanung der Landesausschüsse der Ärzte und Krankenkassen mitunter lange Wartezeiten bis zum Arzttermin und eine ungleichmäßige vertragsärztliche Versorgung in Stadt und Land nicht verhindert hat, werden unter praxisnaher Berücksichtigung der zuletzt am 20. Juni 2019 vom Gemeinsamen Bundesausschuss neu gefassten Bedarfsplanungs-Richtlinie die aktuellen Rahmenbedingungen der ambulanten ärztlichen Versorgung dargestellt. Hierzu zählen die demografische Entwicklung und die sozioökonomischen Verhältnisse sowie der Vergleich der Versorgungssituation in verschiedenen Bundesländern sowie der Mitgliedstaaten der OECD. Außerdem werden die Entwicklung des Bedarfsplanungs- und Vertragsarztrechts, dessen Auswirkungen auf die regionale Versorgungssituation sowie die aktuellen Herausforderungen an die Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung näher betrachtet. Die Zulassungsmöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte werden ebenso dargestellt wie die finanziellen Rahmenbedingungen beim Kauf und Betrieb einer haus- oder fachärztlichen Praxis im ländlichen oder städtischen Raum. Auch die verfassungsrechtliche Legitimation der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses und der regionalen Landes- und Zulassungsausschüsse wird unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung erörtert.