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Die Umsetzung des „Rechts auf Vergessenwerden“ im deutschen Recht
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Jens Milker analysiert die Leitlinien der aktuellen zivilgerichtlichen Rechtsprechung zur Haftung für Treffer in Ergebnislisten einer Suchmaschine. Dies geschieht im Lichte der neueren Entwicklungen nach der Google-Spain-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Mai 2014 (Rs. C‑131/12) – das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ – und Geltung der DS-GVO ab dem 25. Mai 2018. Der Autor arbeitet die in der Rechtsprechung entwickelten Lösungsansätze sowie deren Reibungspunkte mit unionsrechtlichen Vorgaben heraus und präsentiert einen eigenen Lösungsvorschlag.
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2019
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