Wer soll der Hüter der Verfassung sein?
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Hans Kelsen gilt als wichtigster Vordenker der Verfassungsgerichtsbarkeit im 20. Jahrhundert. Seine Konzeption einer zentralen Gerichtsinstanz mit machtvoller Normenkontrollkompetenz („negativer Gesetzgeber“) gegenüber dem Parlament ergibt sich aber nicht nur aus dem rechtsstaatlichen Vorrang der Verfassung. Kelsen begründet dies in seinen beiden Texten von 1929 und 1931 in bahnbrechender Weise vielmehr demokratietheoretisch und verteidigt so das Verfassungsgericht als Element pluralistischer Demokratie gegen Carl Schmitts Konzeption eines präsidialen Hüters der politischen Einheit „Volk“. Kelsen dringt damit zu einem modernen Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit durch, das mit den tradierten Argumenten einer vermeintlichen Unvereinbarkeit mit Gewaltenteilung und Demokratie ebenso aufräumt wie mit dem Mythos einer 'unpolitischen' Verfassungsjustiz.