Materialisierung der Rechtswahl im Internationalen Familienrecht
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Das Europäische Internationale Familienrecht gewährt den Parteien Rechtswahlfreiheit. Es besteht jedoch die Gefahr, dass diese ein Recht wählen, das ihren eigenen Interessen widerspricht. Daher stellt sich die Frage, ob Parteiautonomie ein bloß formelles Prinzip ist oder einen materiellen Kern beinhaltet. Auf der Grundlage eines materiellen Verständnisses von Rechtswahlfreiheit werden die Rom III-Verordnung, die Güterrechtsverordnungen und das Haager Unterhaltsprotokoll daraufhin untersucht, ob sie den Anforderungen zum Schutz der Entscheidungsfreiheit schwächerer Parteien gerecht werden. Die Untersuchung reicht dabei von generalisierten Schutzinstrumenten wie der Begrenzung der Wahlmöglichkeiten über Formvorschriften bis hin zu flexiblen Wirksamkeitskontrollen im Einzelfall. Zugleich dient die Materialisierung der Parteiautonomie als Beispiel für die Materialisierung des Kollisionsrechts und des Rechts im Allgemeinen.