Strafbefreiende Wirkung der "neuen" Arbeitskampffreiheit?
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Mit der Veränderung der Arbeitswelt haben auch Arbeitskämpfe neue Formen angenommen. Längst ist der Streik nicht mehr das einzig zulässige Arbeitskampfmittel. Wie verhält sich aber das Strafrecht zu modernen Arbeitskampfmitteln, welche die Rechte des Arbeitgebers stärker beschneiden als die bloße Arbeitsniederlegung? Lässt sich Strafnormen eine Grenze der Arbeitskampffreiheit gem. Art. 9 Abs. 3 GG entnehmen? Zur Beantwortung dieser Frage wirft die Autorin zunächst einen Blick auf die Entwicklung der Arbeitskampffreiheit. Im Anschluss erörtert sie allgemein das Verhältnis von Grundrechten und Strafgesetzen. Anhand der Ergebnisse aus dem allgemeinen Teil stellt die Autorin im besonderen Teil die Strafbarkeit verschiedener Arbeitskampfmaßnahmen wie des Flashmobs, einer Betriebsblockade und eines DDoS-Angriffs dar. Die Analyse ergibt, dass nicht das Strafrecht Grenze des Arbeitskampfrechts ist, sondern umgekehrt das Arbeitskampfrecht die Auslegung und Anwendung von Strafgesetzen beeinflusst.