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Behandlungsabbruch am Lebensende
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Ärzte haben die Pflicht, menschliches Leben zu retten und zu erhalten, aber nicht unter allen Umständen. Sofern es indiziert ist, müssen sie von kurativer Behandlung zu palliativmedizinischer Versorgung übergehen und damit einen Behandlungsabbruch durchführen. Die Autoren zeigen am Beispiel von Intensivmedizinern, dass die Erkenntnis, dass ein Patient stirbt, nicht nach naturwissenschaftlichen Parametern vorgenommen wird, dass ein Behandlungsabbruch ethisch schwer zu verantworten ist und gesetzliche Vorgaben und Richtlinien der Bundesärztekammer für Ärzte keine sicheren Entscheidungshilfen bieten.
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2019
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