E-Vergabe
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Mit der aktuellen Vergaberechtsmodernisierung wird die elektronische Verfahrensdurchführung (E-Vergabe) obligatorisch im Kartellvergaberecht mit dem Ziel eingeführt, die Effizienz und Transparenz des Prozesses zu steigern. Der Fokus der Arbeit richtet sich auf die Untersuchung der reformierten rechtlichen Anforderungen der europäischen Vergaberichtlinien und deren nationale Umsetzung. Zudem werden einleitend die für die E-Vergabe relevanten technischen sowie rechtlichen Grundlagen des novellierten europäischen Signatur- und des Datenschutzrechts dargelegt. Ferner wird die Entwicklung der E-Vergabe im Haushaltsvergaberecht aufgezeigt, bei der sich eine partielle Annäherung an den Oberschwellenbereich konstatieren lässt. Abschließend werden die neuen Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung bei der öffentlichen Auftragsvergabe erörtert, die einen weiteren zentralen Schritt zur durchgängig elektronischen Vergabe von der Bekanntmachung bis zur Bezahlung bildet.