Haftung gemäß § 30 OWiG für die Begehung unternehmensbezogener Straftaten im internationalen Konzern
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Thema der Untersuchung ist die praxisrelevante Frage nach der Existenz und Reichweite einer sanktionsrechtlichen Haftung im Konzern. Nach geltendem Recht ist sie anhand des § 30 OWiG zu beantworten und höchst umstritten. Schwerpunktmäßig behandelt werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Leitungspersonen für aktives Tun und Unterlassen, die Verantwortlichkeit nach § 130 OWiG und der transnationale Geltungsbereich des § 30 OWiG. Weitere Schwerpunkte bilden die rechtspolitischen Fragen nach der Begründbarkeit einer Durchgriffshaftung und einer Erweiterung des transnationalen Geltungsbereichs einer entsprechenden Sanktionsnorm. Vor dem Hintergrund gewonnener Erkenntnisse werden die in die Diskussion über eine Reform des Unternehmenssanktionsrechts eingebrachten Vorschläge in Bezug auf die sanktionsrechtliche Haftung im Konzern untersucht und eigene Vorschläge für eine sachgerechte Lösung unterbreitet.