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Verfassungsrechtliche Bindungen des Staates bei der Erhebung von Benutzungsgebühren und privatrechtlichen Entgelten

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Im Bereich der Benutzung öffentlicher Einrichtungen steht es im pflichtgemässen Ermessen der Verwaltung, das Benutzungsverhältnis öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich zu gestalten. Bei der Erhebung von Benutzungsgebühren lassen sich dogmatische Grundlinien vorfinden. Werden jedoch verwaltungsprivatrechtliche Entgelte erhoben, befindet sich der rechtliche Betrachter auf dogmatisch schwankendem Boden. Ziel dieser Arbeit ist es, die Gebührenrechtsdogmatik zu systematisieren und ihre Übertragbarkeit in das Verwaltungsprivatrecht zu untersuchen. Vorrangig werden verfassungsrechtliche Bindungen untersucht.

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1985

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