Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis
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In allgemein verständlicher Form, ergänzt durch ausführliche Erläuterungen und konkrete Beispiele, informiert das Handbuch von Peter G. Meisel „Arbeitsrecht für die betriebliche Praxis“ über die gesetzlichen Bestimmungen, die die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regeln. Bewusst wird auf eine fachjuristische Darstellung der arbeitsrechtlichen Probleme und der im betrieblichen Alltag auftauchenden Fragen verzichtet. Es geht nicht darum, aus den Benutzern dieses Handbuchs perfekte Arbeitsrechtler zu machen. Vielmehr sollen den Führungskräften in Wirtschaft und Verwaltung Entscheidungen ermöglicht werden, die im Streitfall einer Überprüfung vor einem Arbeitsgericht standhalten. Grundlage aller Ausführungen ist die „herrschende Lehre“, das heißt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Aufgelockert wird die Kommentierung durch Beispiele aus der Praxis. An diesen wird deutlich, welche Konsequenzen die verschiedenen Bestimmungen – seien es gesetzliche oder tarifliche – haben und wie sie sich gegebenenfalls umsetzen lassen. Dass dieses Konzept sich bewährt hat, zeigen die vielfältigen positiven Rückmeldungen aus Verbänden und Firmen. Aber auch in der Wissenschaft findet der „Meisel“ Anerkennung. Neu sind in dieser 10. Auflage unter anderem Änderungen im Altersteilzeitgesetz und im Schwerbehindertengesetz, das in das Neunte Buch des Sozialgesetzbuches übernommen wurde. Das Bundeserziehungsgeldgesetz wurde neu gefasst, wobei der Begriff des Erziehungsurlaubs durch „Elternzeit“ ersetzt wurde. Die bedeutsamste Änderung erlebte das Betriebsverfassungsgesetz mit den Neuregelungen zur Betriebsratswahl und der neuen Wahlordnung.