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Zum Fabrikarbeitsvertrag in Deutschland im 19. Jahrhundert

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Die Untersuchung beleuchtet die bislang unzureichend erforschte Gestaltung der Rechtsverhältnisse zwischen Unternehmern und Fabrikarbeitern im 19. Jahrhundert, sowohl durch die Einzelstaaten als auch das Deutsche Reich. Zu Beginn dieser dynamischen sozialhistorischen Periode existierten oft zwingende Normen für Arbeitsverträge, die in vielen Regionen eingeführt wurden. Im Laufe der Jahrzehnte jedoch entfernte sich der Gesetzgeber zunehmend von der Festlegung solcher Normen, sodass um 1871 die Arbeitsvertragsfreiheit im gesamten Reich galt. Dies führte dazu, dass die polizeilichen Zwangsmaßnahmen zur Sicherstellung der Vertragserfüllung durch die Arbeitnehmer entfielen, während der wirtschaftlich stärkere Vertragspartner – meist der Arbeitgeber – die Vertragsbedingungen nach seinen Interessen durchsetzen konnte. Um den Missbrauch wirtschaftlicher Macht zu begrenzen, begann die Gesetzgebung gegen Ende des 19. Jahrhunderts, erneut zwingende Normen einzuführen. Vor der Reichsgründung existierten bereits in den Einzelstaaten Kinderschutzbestimmungen, die hier erstmals umfassend dargestellt werden. Der Autor widmet sich besonders der Entwicklung in Baden und Bremen, basierend auf eigenen Archivstudien. Der Inhalt umfasst verschiedene Regionen wie Preußen, Sachsen, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und die Freien Reichsstädte.

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Zum Fabrikarbeitsvertrag in Deutschland im 19. Jahrhundert, Gallus Strobel

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1986
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