Der Grundsatz der Kapitalerhaltung und die Durchgriffshaftung wegen Unterkapitalisierung im deutschen und amerikanischen Gesellschaftsrecht
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In den meisten amerikanischen Bundesstaaten wurde der Grundsatz, dass bei Gründung einer Kapitalgesellschaft ein bestimmtes Garantiekapital einbezahlt und erhalten werden muss, seit langem aufgegeben. Im Aktiengesetz von Kalifornien von 1975 wird stattdessen vorgeschrieben, dass stets ein bestimmtes Verhältnis von Aktiva und Passiva in der Bilanz eingehalten werden muss (Grundsatz des variablen Garantiekapitals). Die vorliegende Arbeit nimmt dieses Gesetz und den neuen Model Business Corporation Act von 1980 zum Anlass, zu untersuchen, ob im amerikanischen Recht die Gesellschaftsgläubiger durch die Erhaltung eines variablen Garantiekapitals oder eine erleichterte Durchgriffshaftung bei Unterkapitalisierung besser geschützt werden als in Deutschland.