Verfassungsrechtliche Zulässigkeit steuerlicher Wahlrechte
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Die Steuerzahllast ist von einer Reihe von Faktoren abhängig, die der Steuerpflichtige selbst beeinflussen kann. Steuerplanende Sachverhaltsgestaltung ist legal und legitim. Der Einfluss des Steuerpflichtigen auf die Steuerzahllast nach Sachverhaltserfüllung hingegen scheint dem Steuerrecht zu widersprechen. Dem beim steuerlichen Zugriff üblichen Junktim zwischen Tatbestandsverwirklichung und vorgegebener eindeutiger Rechtsfolge ist eine Gestaltungsmöglichkeit des Steuerpflichtigen zwischengeschaltet. Trotz gleicher Leistungsfähigkeit kommt es je nach gewählter Alternative zu unterschiedlichen Steuerbelastungen. Steuerverfassungsrechtliche Bedenken und Rechtfertigungsmöglichkeiten sind aufzuzeigen. Die Wahlmöglichkeiten könnten ein erforderliches und zweckmässiges normatives Mittel sein, um den Widerstreit steuerlicher Rechtsprinzipien zu lösen.