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Die Kompetenzen des UN-Menschenrechtsausschusses im Staatenberichtsverfahren

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Auf Grund des Spannungsverhältnisses zwischen internationalem Menschenrechtsschutz und Staatssouveränität sind in der Arbeit des UN-Menschenrechtsausschusses (der die Einhaltung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte durch die Vertragsstaaten überwacht) praktisch wichtige Kompetenzprobleme aufgetreten. In Bezug auf das Staatenberichtsverfahren geht es dabei insbesonders um die Frage der Untersuchungskompetenzen des Ausschusses und seiner Kompetenzen beim Abschluss des Verfahrens. Die vorliegende Arbeit unternimmt eine Klärung dieser Fragen insbesondere auf Grund grammatischer Interpretation und unter besonderer Berücksichtigung der Entstehung des UN-Paktes. Sie gelangt u. a. zu dem Ergebnis, dass der Ausschuss zum Abschluss des Verfahrens einzelne Vertragsstaaten kritisieren darf.

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Die Kompetenzen des UN-Menschenrechtsausschusses im Staatenberichtsverfahren, Hans Michael Empell

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1987
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