Organisierte Interessen in der Bundesrepublik
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Am Ende dieses ersten Teils haben wir ein beträchtliches Pensum absolviert. Das erste Kapitel brachte uns den Einstieg in das Thema durch politische Kon troversen aus der Zeitungsberichterstattung. Der Streit um das Tempolimit von 100 km/h auf Bundesautobahnen, die internen Probleme auf einem Gewerk schaftsjugendkongreß sowie die Protestaktionen der Zahnarztverbände gegen über der Konzertierten Aktion im Gesundheitsweseil dienten als Illustrationen des alltäglichen Stoffes der lnteressenpolitik. Lesen Sie doch diese Fallbeispiele jetzt nach Kenntnis des Stoffes dieses Textes noch einmal nach. Sie werden er staunt sein, daß Sie die Einzelheiten der Fälle nun mit ganz anderen Augen be trachten werden. An diesen Einstieg in das Thema schlossen sich drei große weitere Schritte an. Der erste war die Definition unseres Gegenstandes. Das Kapitel begann mit einer Warnung, sich von Definitionen nicht allzuviel über das , , Wesen„ des For schungsgegenstandes zu versprechen. Erinnern Sie sich noch an den Unter schied zwischen “Nominaldefinition„ und “Realdefinition„? Wrr hatten uns für die Nominaldefinition entschieden und im folgenden zunächst getrennt die Begriffe “Interesse„ und “Organisation„ näher in Augenschein genommen. Abschließend zum definitorischen Teil wurde dann versucht, die , , organisierten Interessen“ einzugrenzen als „freiwillig gebildete, soziale Einheiten mit be stimmten Zielen und arbeitsteiliger Gliederung (Organisationen), die indivi duelle, materielle und ideelle Interessen ihrer Mitglieder im Sinne von Bedürf nissen, Nutzen und Rechtfertigung zu verwirklichen suchen“.