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Diese Bochumer Habilitationsschrift untersucht die Zusammenhänge zwischen naturrechtlich-rechtstheoretischen Konzepten, theologischen Ausrichtungen und den dominierenden kirchlichen sowie staatlichen Verfassungsprinzipien zwischen 1680 und 1740, mit einem Blick auf das gesamte 18. Jahrhundert. Im Zentrum der theoretischen Fragestellungen steht die Ehe als soziale Institution, die als paradigmatisches Beispiel dient, um die theoretischen Reflexionen zu veranschaulichen. Diese Herangehensweise war bereits in der Behandlung des `ius matrimoniale´ im 17. und 18. Jahrhundert charakteristisch. Die Arbeit behandelt eine Vielzahl von Themen, darunter moralphilosophische, staatsrechtliche, kirchenverfassungsrechtliche, theologiegeschichtliche und eherechtliche Fragen, was eine gezielte Auswahl und Vertiefung einzelner Problemstellungen erfordert. Besonders betrachtet wird der wissenschaftliche Beitrag der protestantischen Universitäten im mitteldeutschen Raum. Zudem werden relevante Personen, Ereignisse und Kontroversen herangezogen, die für zentrale Themen wie das späte Naturrecht der Aufklärung, die protestantisch-theologische Grundlegung des Rechts, den Kompetenzkonflikt zwischen Staat und Kirche in geistlichen Angelegenheiten sowie die Regelungsmacht der weltlichen Obrigkeit in Ehesachen exemplarisch stehen. Ein reichhaltiges und oft unerschlossenes Quellenmaterial unterstützt diesen Forschungsansatz.
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Recht, Religion und Ehe, Stephan Buchholz
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- Released
- 1988
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