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Der Abnahmebegriff beim Werkvertrag
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Der Autor ordnet die Abnahme auf der Grundlage des zweigliedrigen Abnahmebegriffs als eine geschäftsähnliche Handlung ein. Er untersucht die Auswirkungen der unterschiedlichen Auffassungen zu den Voraussetzungen der Abnahme auf die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Werkvertrag (Fälligkeit der Vergütung, Konkretisierung, Verjährungsbeginn). Nach einer Interessenanalyse gelangt er zu dem Ergebnis, dass sich der zweigliedrige Abnahmebegriff bewährt hat und auf die Abnahme im Rahmen der Neuordnung des Schuldrechts nicht verzichtet werden sollte.
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1988
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