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Der Geltungsverlust von Bebauungsplänen durch die nachträgliche Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse
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Die Veränderung der tatsächlichen Verhältnisse kann zu einer Diskrepanz zwischen dem bestehenden Recht und der zu regelnden Sachlage führen. Dies gilt auch für den Bebauungsplan als gemeindliches Instrument zur Vorbereitung und Lenkung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. So kann die Durchführung des Plans aufgrund einer Tatsachenveränderung unmöglich werden oder die ursprüngliche Planung zwar noch durchführbar, aber nicht länger notwendig sein. Die vorliegende Untersuchung geht der Frage nach, ob der Bebauungsplan wegen der von seinen Festsetzungen abweichenden Veränderungen der tatsächlichen Verhältnisse seine Geltung verliert oder ob er gleichwohl wirksam bleibt.
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1988
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