Die verfassungsmässige Zulässigkeit der Bindung von Aussenseitern durch Tarifverträge
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Tarifvereinbarungen schaffen Mindestarbeitsbedingungen (nur) zwischen Tarifgebundenen. «Schmutzkonkurrenz» der Außenseiter, die von diesen Bedingungen einzelvertraglich «nach unten» abweichen, kann durch die Bindung von Außenseitern an die Tarifwirkungen begegnet werden: Mit der Allgemeinverbindlicherklärung nach 5 TVG erfassen die Rechtsnormen des Tarifvertrags in seinem Geltungsbereich auch die bisher nicht Tarifgebundenen. Gegenstand der Untersuchung sind die rechtlichen Voraussetzungen und praktischen Auswirkungen dieser Erklärung. Dabei wird maßgeblich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Allgemeinverbindlicherklärung eingegangen. Im Mittelpunkt stehen hier Grundrechte betroffener Außenseiter.