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Kollektive Gewalt und Strafrecht

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Fast alle Gesellschaften kennen das auch heute weit verbreitete soziale Phänomen der „kollektiven Gewalt“, der Gewalttaten einer Gruppe oder „Masse“. Ebenfalls universell ist die Reaktion der Rechtsordnungen auf dieses Phänomen. Roth untersucht Entstehen, Funktion und Rechtssituation der Massedelikte, die jeweils Politikum und Straftatbestand sind, von den römischen Gewaltgesetzen in vorchristlicher Zeit über die Friedbruchregelungen in den mittelalterlichen Stadtrechten, Aufruhr und Landfriedensbruch in der frühen Neuzeit bis zu den Rottendelikten des 19. Jahrhunderts und zur Entwicklung im 20. Jahrhundert. Roths Ergebnisse sind gerade auch im Hinblick auf die heutige kollektive Gewalt, den Terrorismus, von Bedeutung. Dr. Andreas Roth ist Assistent am Institut für deutsche Rechtsgeschichte der Universität Münster. Bei seiner weite Interessentenkreise ansprechenden Arbeit handelt es sich um die fortgeführte und überarbeitete Fassung seiner Münsteraner Dissertation. Dr. Roth ist bereits durch mehrere Artikel in unserem Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte ausgewiesen.

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1989

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