Die Anerkennung ausländischer Konkurse und Nachlassverträge in der Schweiz (Art. 166 ff. IPRG)
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Ein deutscher Geschäftsmann besitzt in Basel ein Bankkonto und im Wallis ein Ferienhaus. An seinem Wohnsitz in Frankfurt wird über ihn der Konkurs eröffnet. Was geschieht mit seinem Konto und dem Ferienhaus in der Schweiz? Gehören diese Vermögenswerte zur Konkursmasse oder können die Gläubiger weiterhin mittels Spezialexekutionen (insbesondere Arresten) darauf greifen? Unterliegen sie dem Konkursbeschlag oder bleiben sie in der freien Verfügungsmacht des Gemeinschuldners? Die Frage stellt sich somit nach der Wirkung, die einem im Ausland erkannten Konkurs in der Schweiz beigemessen wird. Dabei stehen sich zwei Theorien gegenüber: das Territorialitätsprinzip und das Universalitätsprinzip. Nach einer Einleitung, worin diese beiden Prinzipien, ihre Wertung, die Praxis in der Schweiz und anderes besprochen werden, geht der Autor im zweiten Teil auf die Grundlagen der Regelung im IPRG ein. Weiterhin behandelt er den Begriff und Geltungswillen des Konkurses, führt verschiedene Aspekte zu den beteiligten Parteien aus und geht der Frage nach der direkten und indirekten internationalen Kompetenz nach.