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Die Leitung der unverbundenen Aktiengesellschaften

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Das Aktiengesetz 1965, das sich an der großen Publikumsgesellschaft orientiert, legt das Organisationsstatut der Aktiengesellschaft weitgehend zwingend fest. Hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft enthält das Gesetz im wesentlichen nur Vorschriften für den Gesamtvorstand. Dieser ist verpflichtet, unter eigener Verantwortung die Gesellschaft zu leiten. Angesichts der gesetzlichen Regelung stellt sich die Frage, inwieweit eine Verteilung der Leitungsaufgaben innerhalb des Gesamtvorstands und eine Delegation von Leitungsbefugnissen an Angestellte der Gesellschaft zulässig ist. Ausgehend von den verschiedenen Formen der Leitungsorganisation in der Praxis, die in der großen Publikumsgesellschaft durch eine Dezentralisierung der Leitungsaufgaben gekennzeichnet sind, wird zum einen die aktienrechtliche Zulässigkeit dezentraler Leitungsorganisationen untersucht, zum anderen die Frage gestellt, inwieweit die gesetzliche Regelung angesichts der Erfordernisse in der Praxis noch angemessen ist.

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Die Leitung der unverbundenen Aktiengesellschaften, Werner Mielke

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1990
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