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Der Ersatzanspruch des Leasingnehmers aus § 823 Abs. 1 BGB

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Leasing ist ein Import aus den USA. Seit dem Jahre 1962 hat es einen Siegeszug im deutschen Wirtschaftsleben angetreten. Mit der weiten Verbreitung des Finanzierungsleasing im gewerblichen wie auch im privaten Bereich sind immer stärker die rechtlichen Probleme dieser Wirtschaftsform in den Blickpunkt geraten. Auch Haftungsfragen spielen - wie die wachsende Zahl von Gerichtsurteilen zum Kfz-Leasing zeigt - eine immer größere Rolle. Die vorliegende Arbeit untersucht die Position des Leasingnehmers, wenn das Leasinggut durch einen Dritten geschädigt wird. Nach grundlegenden Erörterungen zur rechtlichen Stellung des Finanzierungsleasingnehmers und zum Schutz von Besitz, Anwartschaft und Option im deutschen Deliktsrecht wird im einzelnen geprüft, welche Schadenspositionen der Leasingnehmer ersetzt verlangen kann.

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Der Ersatzanspruch des Leasingnehmers aus § 823 Abs. 1 BGB, Monika Hartl

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1990
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