Profile der deutschen und französischen Verwaltungsrechtswissenschaft 1880 - 1914
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Quellenbasis dieser rechts- und wissenschaftstheoretisch angeleiteten sowie wissenschaftssoziologisch ausgerichteten Untersuchung der „klassischen“ Verwaltungsrechtswissenschaft um die Jahrhundertwende sind nicht einige wenige Lehrbücher, sondern die Foren breiter wissenschaftlicher Meinungsbildung: die Fachzeitschriften mit ihren Aufsätzen. Mit Hilfe quantitativer Verfahren wird herausgearbeitet, daß die Verwaltungsrechtswissenschaft von Professoren, Richtern und Verwaltungsbeamten - in Deutschland wie in Frankreich - durch deutlich voneinander abgehobene Themen- und Methodenprofile gekennzeichnet ist. Damit werden bisherige Einheitsvorstellungen korrigiert. Insbesondere erweist sich die gängige Behauptung der Durchsetzung der sog. juristischen Methode schon zur Zeit des kaiserlichen Deutschland als unzutreffend. Träger der juristischen Methode - ein noch regional beschränktes Phänomen - sind fast ausschließlich Autoren mit Universitäts- oder Gerichtshintergrund. Das Allgemeine Verwaltungsrecht - eine Domäne namentlich der Professoren - verbindet sich nicht mit allen Themenfeldern in gleichem Maße. Zwischen Deutschland und Frankreich gibt es insofern deutliche und charakteristische Akzentverschiebungen.