Der Straftatbestand der Unterhaltsentziehung aus rechtsvergleichender Sicht
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Der Straftatbestand der Unterhaltsentziehung ist in der rechtspolitischen Diskussion lebhaft umstritten und wird zunehmend in Frage gestellt. Die nur vordergründig einen speziellen Tatbestand des besonderen Teils betreffende Thematik führt zur Erörterung der grundlegenden Frage nach Sinn und Zweck staatlichen Strafens. Die Klärung der Frage, ob der Straftatbestand dem Schutz des Unterhaltsberechtigten dient, also primär die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche mit Mitteln des Strafrechts bezweckt oder aber vorrangig die Wahrung fiskalischer Interessen im Auge hat, steht noch aus und ist gleichzeitig eine Vorfrage, ob auf Auslandstaten gegen ausländische Unterhaltsberechtigte überhaupt internationales Strafrecht angewandt werden kann. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, daß der Schutzbereich der Norm für Fälle mit Auslandsbezug eine deutliche Erweiterung erfahren muß und kritisiert die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der europäischen Rechtsentwicklung und der Strafpraxis im europäischen Ausland zuwiderläuft.