Arbeitnehmerrechte in der Gefahrstoffverordnung
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Mit einem Arbeitsverweigerungs- und einem außerbetrieblichen Beschwerderecht bei Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz begründet die 1986 in Kraft getretene Gefahrstoffverordnung Arbeitnehmerrechte, deren Relevanz im Kündigungsrecht einen Kernbereich des Arbeitsrechts betrifft. Um die bestehende Rechtslage mit den Regelungen der Gefahrstoffverordnung vergleichen zu können, untersucht der Verfasser zunächst Voraussetzungen und Reichweite aus dem Arbeitsverhältnis an sich abzuleitender Arbeitsverweigerungs- bzw. Beschwerderechte. Im Hauptteil der Arbeit werden dann die Arbeitnehmerrrechte der Gefahrstoffverordnung eingehend vorgestellt und ihre Voraussetzungen - insbesondere der Begriff der unmittelbaren Gefahr - untersucht. Danach behandelt der Verfasser Irrtums-, Haftungs-, Beweis- und Rechtsschutzfragen. Anwendungsprobleme aufzuzeigen, die teilweise unbestimmten Voraussetzungen durch brauchbare Kriterien handhabbar zu gestalten und damit die Praktikabilität der Arbeitnehmerrechte zu gewährleisten ist Ziel dieser Arbeit.