Handkommentar DBA-USA
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„Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika verbinden vielfältige, freundschaftliche Bande. Dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, das die Bundesrepublik Deutschland mit diesem bedeutenden Partner außerhalb der Europäischen Gemeinschaft verbindet, kommt. eine Sonderstellung im deutschen Vertragsnetz zu.“ Diese Sätze stammen aus der Einleitung zur deutschen Denkschrift zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA vom 29.8.1989. Sie kennzeichnen treffend die 13 Jahre der Revisionsverhandlungen und die 18 Monate an Abschlußarbeiten nach der Unterzeichnung. Der 21. August 1991 war der Tag des Austausches der Ratifizierungsurkunden. Trotz langwieriger Vorbereitungen: Das vereinte Deutschland verfügt nun über ein modernes Abkommen mit einem der wichtigsten Handels- und Investitionspartner, den USA. Zu hoffen ist, das dieses neue Abkommen einen Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung in den neuen Bundesländern leisten wird. Bedeutsam ist das Abkommen auch im Hinblick auf die deutschen Investitionen in den USA. Nach einer Atempause ab Mitte der achtziger Jahre soll das DBA durch verbesserte Rahmenbedingungen ein Wiederanschwellen des Investitionsstromes bewirken. Allerdings schließt das Abkommen auch einige Steuerlücken der Vergangenheit. Dieser Kommentar ermöglicht dem Praktiker einen systematischen Einstieg in das deutsch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen und seine Anwendung. Im Interesse der Steuerpraxis und aus Gründen der Systematik findet der Leser auch einen Vergleich des neuen Abkommens mit dem bisherigen Recht und zum OECD Musterabkommen.