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Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist unbestritten die Zusammenfassung der Rechtsträger und hat von daher gegenüber Verwalter und Verwaltungsbeirat die generelle und oberste Zuständigkeit, soweit es die gemeinschaftlich auszuübenden Rechte betrifft. Ihre Entscheidungen fallen in Form von Vereinbarungen und Beschlüssen. Die Unterscheidung zwischen Vereinbarung und Beschluß ist nicht nur eine dogmatische Finesse, sondern von grundsätzlicher Bedeutung. Die Zeichnung der Trennlinie zwischen Vereinbarung und Beschluß steht damit - vom Gesetz nicht zweifelsfrei und konsequent durchgehalten - automatisch hinter dieser Kompetenzfrage. Diesem Thema ist die vorliegende Arbeit gewidmet.
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Die Kompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft, Christiane Schwab
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- 1992
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