Die Staatensukzession in völkerrechtliche Verträge unter besonderer Berücksichtigung der Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands
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Der Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland bewirkte eine Gebietsvergrößerung der Bundesrepublik sowie den Untergang der DDR als Staat und Völkerrechtssubjekt. Die hieraus resultierende Frage nach dem Schicksal der von den beiden deutschen Staaten vor dem 3. Oktober 1990 abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge ist von höchster politischer und wirtschaftlicher Bedeutung für die gesamte internationale Staatengemeinschaft. Die Frage betrifft eines der schwierigsten und umstrittensten Gebiete des Völkerrechts: die Staatensukzession und insbesondere die Staatensukzession in völkerrechtliche Verträge. Der erste Teil der vorliegenden Arbeit beleuchtet dieses Thema vornehmlich anhand der Staatenpraxis der letzten drei Jahrhunderte und leitet hieraus allgemein-verbindliche Sukzessionsregeln ab, die über den deutsch-deutschen Einigungsfall hinaus auch für andere aktuelle Sukzessionsfälle von besonderer völkerrechtlicher Relevanz sind (z. B. Jugoslawien). Im zweiten Teil der Arbeit wird das Schicksal der völkerrechtlichen Verträge der deutschen Staaten nach dem 3. Oktober 1990 untersucht.