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Die Auswirkungen des EG-Rechts auf das Arbeits- und Sozialrecht der Bundesrepublik

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Am 19. und 20. Juli 1991 veranstaltete der Arbeitskreis „Europäisches Sozialrecht“ zusammen mit dem Institut für Sozialrecht der Ruhr-Universität Bochum seine dritte wissenschaftliche Arbeitstagung. Mit der Verabschiedung der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer im Jahre 1989 hat das Sozialrecht im Prozeß der europäischen Einigung eine Aufwertung erfahren, die es erlaubt, von dem „europäischen Sozialrecht“ als eigenständiger Rechtsdisziplin zu sprechen. Die Einflüsse des EG-Rechts werden in Zukunft voraussichtlich einen erheblichen Anpassungsdruck auf die nationalen Sozialrechtsordnungen ausüben. Hiervon betroffen sind nach der Vereinigung Deutschlands auch die neuen Bundesländer, die zudem vor der schwierigen Aufgabe stehen, das nationale Sozialrecht umzusetzen. Deshalb hat der Arbeitskreis – ohne den internationalen Bezug zu vernachlässigen – Fragen der Auswirkungen des EG-Rechts auf die neuen Bundesländer zum thematischen Schwerpunkt seiner in diesem Band dokumentierten Tagung gemacht. Die Aktualität dieser Thematik bestätigen nicht nur die inhaltsreichen und engagierten Referate, sondern vor allem auch das vielfältige Interesse, das der Tagung aus den neuen Bundesländern entgegengebracht worden ist.

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Die Auswirkungen des EG-Rechts auf das Arbeits- und Sozialrecht der Bundesrepublik, Bernd Baron von Maydell

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1992
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