Die Schadenersatzhaftung des Verkäufers nach dem Wiener Übereinkommen über internationale Warenkaufverträge vom 11. April 1980
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Am 1. März 1991 ist das von den Vereinten Nationen am 11. April 1980 beschlossene Abkommen über den internationalen Warenkauf in der Schweiz in Kraft getreten. Die vorliegende Arbeit hat es sich zur Aufgabe gestellt, das (noch) ungewohnte Schadenersatzkonzept des Wiener Übereinkommens darzustellen und Unterschiede aufzuzeigen, die sich zur nationalen schweizerischen Rechtsordnung ergeben, wobei auch das deutsche Recht vergleichend herangezogen wird. Ausgehend von den dem Übereinkommen zugrundeliegenden Haftungsprinzipien werden Inhalt und Umfang der schadenersatzrechtlichen Verantwortung des Verkäufers untersucht sowie die Möglichkeit einer Haftungsbefreiung. Mit in die Untersuchung einbezogen ist das Konkurrenzverhältnis, das sich zu einzelnen nationalen Rechtsbehelfen ergeben kann.