Die arbeitsrechtliche Abmahnung als Rechtsinstitut
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Die arbeitsrechtliche Abmahnung, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vor einer verhaltensbedingten Kündigung - jedenfalls bei Störungen im Leistungsbereich - ausgesprochen werden muß, hat sich mittlerweile zu einem eigenständigen Rechtsinstitut entwickelt. Gleichwohl bestehen immer noch Unklarheiten über die dogmatischen Grundprinzipien, den Anwendungsbereich und den Rechtschutz gegen unberechtigte Abmahnungen. Die Arbeit beschäftigt sich deshalb zunächst mit den systematischen Grundprinzipien der Abmahnung und deren Funktionen. Im Anschluß daran werden mit den gewonnenen Ergebnissen praktische Probleme des Anwendungsbereichs, der Wirksamkeitsvoraussetzungen und des Rechtsschutzes gelöst. Schließlich wird noch auf die Abgrenzung zur Ermahnung, zur Betriebsbuße und ähnlichen Instituten eingegangen.