Strafrecht und Risiko
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Ziel der Untersuchung ist die kritische Rekonstruktion von Strafrecht und Kriminalpolitik in einer Gesellschaft, in der Risiken zum zentralen Gegenstand gesellschaftlicher Auseinandersetzung geworden sind. Das Ergebnis ist: Kriminalpolitik, Straftheorie und Strafrechtsdogmatik sind längst durch die „Risikogesellschaft“ geprägt. Angesagt ist die Funktionalisierung des Strafrechts zu Zwecken der Risikominimierung und der subjektiven Versicherung. Damit ist das Strafrecht überfordert. Die nach Antworten drängenden sozialen und ökologischen Probleme bleiben durch die Überweisung an das Strafrecht in Wirklichkeit unerledigt. Und weil die strukturellen Ursachen des Scheiterns strafrechtlicher Lösungsversuche verkannt werden, zerstören vermeintliche Nachbesserungen kontinuierlich das rechtsstaatliche Profil des Strafrechts. Das Strafrecht hat sich zwischen alle Stühle gesetzt. Der Weg zurück zu einem an Folgen desinteressierten, absolut begründeten Strafrecht ist in der aufgeklärten Gesellschaft verstellt. Was bleibt, ist das unpopuläre Modell eines sich selbst bescheidenden Strafrechts. Es versagt sich der Zumutung auch legitimer Aufgaben, wenn sie zu erfüllen mit den Grundsätzen individuell gerechter Zurechnung nicht vereinbart werden kann.