Horizontale Teilrechtskraft des Schuldspruchs und Bindungswirkung im tatrichterlichen Verfahren nach der Zurückverweisung
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Seit Erlaß der StPO ist umstritten, ob eine horizontale Teilrechtskraft des Schuldspruchs begründet werden kann und welche Wirkungen diese hat. Die Arbeit untersucht, welche Grundsätze für das Rechtsmittelverfahren allgemein gelten, welche Argumente für eine Verfahrensbeschränkung sprechen und wo die Probleme liegen. Die Rechtsprechung versucht eine Problemlösung durch die Konstruktion einer Bindungswirkung. Diese Lösung ist unvereinbar mit dem Unmittelbarkeitsgrundsatz und mit allgemeinen Strafzumessungsgrundsätzen. Eine dogmatisch saubere Lösung müßte zur Ablehnung jeder horizontalen Teilrechtskraft, mit und ohne Bindungswirkung, führen. Als Kompromiß sollte verstärkt über eine horizontale Teilrechtskraft ohne Bindungswirkung nachgedacht werden.