Späte Reichspublizistik und Frühkonstitutionalismus
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Die Entstehung frühkonstitutioneller Verfassungen in Deutschland nach 1814 wird weithin als Ergebnis der Rezeption west-europäischer Vorbilder wahrgenommen. Eigenständige deutsche Traditionslinien werden demgegenüber häufig übersehen. In der vorliegenden Abhandlung wird herausgearbeitet, in welchem Maße die Staatsrechtslehre des ausgehenden 18. Jahrhunderts - die späte Reichspublizistik - die Inhalte des altständischen Verfassungssystems aufbereitet hat, so daß ein Fortwirken nach 1814 möglich wurde. Anhand der Verfassungsentwicklung in Hannover und Sachsen-Weimar wird exemplarisch nachgewiesen, daß die nord- und mitteldeutschen Konstitutionen zu einem erheblichen Teil aus der Aktualisierung von Positionen schöpften, die von der Reichspublizistik vorgeprägt worden waren.