Der Irrtum bei der Steuerhinterziehung
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Das stets von Reformforderungen begleitete Steuerrecht gilt seit dem 1. Januar 1991 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR. Hier existierte systembedingt ein gänzlich anderes Verständnis von der Steuer. Schwierigkeiten bis hin zum Tatbestand der Steuerhinterziehung scheinen somit vorprogrammiert. Es ist anzunehmen, daß strafrechtliche Irrtümer eine entscheidende Rolle spielen werden. Anhand des geltenden Rechts wurde versucht, die auftretenden Schwierigkeiten einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Die vorliegende Studie setzt sich mit der komplizierten Norm des 370 AO auseinander, wobei u. a. die Bestimmtheit des Tatbestandes diskutiert wird und auch die Frage, ob hier eine Blankettnorm vorliegt oder nicht. Zentrales Thema hierbei ist die Behandlung der unterschiedlichen (steuer-)strafrechtlichen Irrtümer.