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Dem juristischen Denken entziehen sich weite Teile des juristischen Beratungsprozesses. Daher mussen der Rechtsbegriff und die Rechtsfindung um die nichtstaatliche, praventive Bereitstellung entsprechender Regelungen erganzt und zum Gegenstand einer Rechtsberatungslehre gemacht werden. Mit der vorgestellten anwaltsjuristischen Beratung wird ein Modell entwickelt, das die metajuristischen, insbesondere metadogmatischen Einflussgrossen im Prozess der Beratung hinterfragt. Neben herkommliches Richterrecht tritt in verschiedenen Bereichen der juristischen Praxis bereits das -Anwaltsrecht-, dessen -Verbindlichkeitsgrad- bisher allerdings nicht geklart ist. Vor diesem Hintergrund besteht fur die Rechtsberatungslehre die Moglichkeit, als beratungsorientiertes Hypothesen- und Vorschlagssystem in der Praxis eingesetzt zu werden."
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Grundfragen und Probleme der Rechtsberatung, Eva Becker
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- 1994
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