Gesellschaftsvertrag und Pflichtteilsrecht
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Stirbt der Gesellschafter einer Personengesellschaft oder GmbH, so wollen die überlebenden Gesellschafter und evtl. Nachfolgeberechtigte die Gesellschaft möglichst unangetastet fortführen. Demgegenüber wollen Pflichtteilsberechtigte ihren gesetzlichen Anteil auch an dem Gesellschaftsanteil des Verstorbenen erhalten. Das Gesetz behandelt den Konflikt an keiner Stelle ausdrücklich, ermöglicht aber den Gesellschaftern vielfältige Gestaltungen gerade für den Fall des Todes eines Gesellschafters. Gegenstand der Untersuchung sind die rechtlichen Auswirkungen auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Neben Fortsetzungs-, Nachfolge- und Eintrittsklauseln werden auch Schenkungen des Gesellschaftsanteils unter Nießbrauchsvorbehalt und GmbH-rechtliche Fragen in der Arbeit behandelt.