Die Beteiligung von Vereinigungen am kommunalen Willensbildungsprozess
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Die Arbeit gibt einen materialreichen Überblick über die Vielfalt, mit der Vereinigungen (Verbände, Vereine etc.) in den kommunalen Willensbildungsprozeß eingebunden sind. Beispiele hierfür sind Jugendwohlfahrtsausschuß, Ausländerbeirat sowie 29 BNatSchG. Die Arbeit untersucht, welche rechtlichen Grenzen hierfür existieren. So ist es den Gemeinden durch die abschließenden Festsetzungen der Gemeindeordnungen verwehrt, Vereinigungen am Treffen von Entscheidungen zu beteiligen. Dies ist nur durch Bundes- oder Landesgesetz möglich, sofern dabei eine hinreichende Zufuhr von persönlicher Legitimation sichergestellt wird. Neben diesen juristischen Aspekten werden auch Überlegungen zur politischen Wirkungsweise der verschiedenen Beteiligungsformen angestellt.