Bestimmtheit und Begründung von Haftungs- und Pauschalierungsbescheiden
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Die Studie untersucht die Anforderungen an die Bestimmtheit und Begründung lohnsteuerrechtlicher Haftungs- und Pauschalierungsbescheide. Die Bescheide sind hinreichend bestimmt, wenn die Finanzbehörde den Gesamtbetrag nach Steuerarten, Arbeitnehmern und Kalenderjahren aufteilt. Ausnahmen von der Bestimmtheit sind mit dem Gesetz unvereinbar. Die Aufteilung des Gesamtbetrags nach der Kenntnis des Arbeitgebers im konkreten Einzelfall findet im Gesetz keine Stütze. Bei Erlaß eines Haftungsbescheids ist eine Ermessensbegründung auch erforderlich, wenn ein bestimmter Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden muß oder wenn ein Haftungsschuldner seine Pflichten vorsätzlich verletzt hat. Formularbescheide, in denen die Finanzbehörde lediglich vorformulierte und standardisierte Ermessensgründe ankreuzt, widersprechen dem Gesetz.