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Statutenwidrige Verbandsbeschlüsse im Recht der Personengesellschaften und Körperschaften
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Bei den Personengesellschaften und Körperschaften stellt der Beschluß die legitime Form der Willensbildung dar. Die Untersuchung befaßt sich mit solchen Beschlüssen, die ad hoc vom Statut (Gesellschaftsvertrag, Satzung) abweichen, ohne daß alle Erfordernisse einer Statusänderung beachtet sind. Getrennt nach Personengesellschaften und Körperschaften wird aufgezeigt, welche Wirksamkeitsanforderungen an ad hoc gefaßte Beschlüsse zu stellen sind und welche Folgen sich ergeben, wenn die Mitglieder der Personenvereinigung über einen längeren Zeitraum derartige statutenwidrige Beschlüsse fassen (Problem der gesellschaftsrechtlichen Übung).
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1994
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