Ausübung öffentlicher Gewalt durch den Notar
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Berufstätigkeiten, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind, werden von der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit des EG-Vertrages wie des EWR-Abkommens nicht erfaßt. Die Bedeutung dieser Ausnahme für den Notar ist bislang nicht zufriedenstellend geklärt. Die inhaltliche Präzisierung des Begriffs der «öffentlichen Gewalt» fehlt. Dem begegnet diese Arbeit. Sie erörtert die bisherige Rechtsprechung des EuGH zu Art. 55 EGV umfassend und bestimmt auf deren Grundlage den Begriff. Hieran schließt sich die Untersuchung an, in welchem Umfang die europäischen Freiheitsgewährleistungen für den Notar gelten. Sie gelangt zu dem Ergebnis, daß das geltende Recht der Bedeutung des Notariats für den innereuropäischen Rechts- und Wirtschaftsverkehr nicht gerecht wird.