Irrtum über die Zahlungsunfähigkeit
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Zentrales Thema ist die Frage, ob der Verkäufer durch eine Anfechtung eines Kreditkaufvertrages wegen Irrtums über die Zahlungsunfähigkeit des Käufers aufgrund der dinglichen Wirkung der Irrtumsanfechtung die übereignete Ware im Konkurs des Käufers aussondern kann (§ 44 KO). Vor Erörterung des Hauptthemas werden einige Grundlagen geschaffen, die bisher noch nicht ausführlich untersucht wurden: Dazu gehören die Voraussetzungen der Anfechtung von Verpflichtungsgeschäften wegen Irrtums über die Vermögenslage, ferner die - in Abweichung von der herrschenden Ansicht als verschuldensunabhängig dargestellte - Möglichkeit der Leistungsverweigerung wegen Gefährdung der Gegenleistung (§ 1052 Satz 2 ABGB) und schließlich die Anfechtung des Verfügungsgeschäftes (der Übereignung). Der letztgenannte Bereich enthält auch einen Exkurs über die sachenrechtliche Wirksamkeit des einseitig gesetzten Eigentumsvorbehaltes.