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Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preussen (1849 - 1934)

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Die Untersuchung fokussiert auf den Teil der preußischen Juristenausbildung von 1849 bis 1934, der staatlich reguliert wurde, beginnend mit der Zulassung zum ersten Staatsexamen bis zum Assessorexamen. Dieser Ausbildungsweg war nicht nur für die preußische Justiz und Verwaltung obligatorisch, sondern prägte auch zahlreiche Vertreter anderer Berufsgruppen, die die preußisch-deutsche Politik und Kultur maßgeblich beeinflussten. Daher ist dies nicht nur ein Kapitel der preußischen Justizgeschichte, sondern beleuchtet auch allgemeine Themen wie die schrittweise Gleichberechtigung der jüdischen Bevölkerung, die Öffnung staatlicher Ämter für Frauen und das Streben nach deutscher Rechts- und Staatseinheit bis zur nationalsozialistischen Gleichschaltung 1933/34. Im Verlauf der Untersuchung wird Preußen zunehmend zum Vorbild für die gesamtdeutsche Entwicklung in der Juristenausbildung, was auch die damit verbundenen Probleme wie die Überfüllung der juristischen Berufe, lange Ausbildungszeiten und die Konkurrenz zwischen universitärer und privater Juristenausbildung umfasst. Zudem wird skizziert, wie die heute als selbstverständlich geltenden Bestandteile des juristischen Ausbildungs- und Examenswesens entstanden sind und welche Herausforderungen sie an die Justizverwaltung, die Juristischen Fakultäten und die angehenden Juristen stellten.

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Die Normierung der juristischen Staatsexamina und des juristischen Vorbereitungsdienstes in Preussen (1849 - 1934), Ina Ebert

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1995
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