Ratio legis Falcidiae
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»D. Schanbacher hat eine überaus spröde, höchst komplizierte Materie in vorbildlicher Weise behandelt. Sehr verdienstvoll ist die instruktive Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung (S. 228–241). Es ist dem Verf. gelungen, die Entwicklungen bei der Berechnungsweise nach der lex Falcidia aufzuzeigen; damit hat er einen wertvollen Beitrag zum Verständnis des römischen Erbrechts geleistet.«G. Wesener, in: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis, 2/1997 »Immer stützt der Verf. seine Exegesen mit gut überlegten philologischen und juristischen Argumenten. Viele seiner Bemerkungen sind ungemein scharfsinnig. Sein wertvoller Beitrag führt die von den besten Gelehrten vieler Jahrhunderte gepflogene Diskussion auf hohem Niveau weiter. Aber daß damit bereits das letzte Wort gesprochen wurde, wird man nicht annehmen können; doch liegt das wohl in der Natur der Sache.«Herwig Stiegler, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, 116/1999
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Ratio legis Falcidiae, Dietmar Schanbacher
- Language
- Released
- 1995
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- Title
- Ratio legis Falcidiae
- Language
- German
- Authors
- Dietmar Schanbacher
- Publisher
- Duncker und Humblot
- Released
- 1995
- ISBN10
- 3428084829
- ISBN13
- 9783428084821
- Series
- Freiburger rechtsgeschichtliche Abhandlungen
- Category
- University and college textbooks
- Description
- »D. Schanbacher hat eine überaus spröde, höchst komplizierte Materie in vorbildlicher Weise behandelt. Sehr verdienstvoll ist die instruktive Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchung (S. 228–241). Es ist dem Verf. gelungen, die Entwicklungen bei der Berechnungsweise nach der lex Falcidia aufzuzeigen; damit hat er einen wertvollen Beitrag zum Verständnis des römischen Erbrechts geleistet.«G. Wesener, in: Tijdschrift voor Rechtsgeschiedenis, 2/1997 »Immer stützt der Verf. seine Exegesen mit gut überlegten philologischen und juristischen Argumenten. Viele seiner Bemerkungen sind ungemein scharfsinnig. Sein wertvoller Beitrag führt die von den besten Gelehrten vieler Jahrhunderte gepflogene Diskussion auf hohem Niveau weiter. Aber daß damit bereits das letzte Wort gesprochen wurde, wird man nicht annehmen können; doch liegt das wohl in der Natur der Sache.«Herwig Stiegler, in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung, 116/1999