Die strafjuristische Privilegierung staatsverstärkter Kriminalität
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Der Text geht der Frage nach, ob es im deutschen Strafrecht eine Neigung gibt, Politik von einer bestimmten Machthöhe an, Politik, die sich hat durchsetzen können, dem Strafrecht nicht zu unterstellen. Die Neigung zeigt sich an vielen Einzelheiten. Klar ist sie abzulesen an dem Versuch, in den Verfahren gegen staatsverstärkte Kriminalität einen reinen, idealen Rechtsstaat anzufordern, von dem bei der Bestrafung nicht-politischer Kriminalität selten die Rede ist. Die Neigung setzt sich fort in Bekenntnissen zu einem strengen strafrechtlichen Positivismus, den man in der Wirklichkeit alltäglicher Strafrechtspflege nicht antrifft. Es gibt möglicherweise eine Grundströmung, die politisch erklärbare Kriminalität durch juristische Übergenauigkeit zu privilegieren. Die Entwicklung des internationalen Strafrechts weist aber, ohne Verlust an Genauigkeit, in die sachlich entgegengesetzte Richtung. Die Privilegierung staatsverstärkter Kriminalität wäre ausgeglichen, würde die Richtung der Entwicklung des internationalen Strafrechts scharfsichtiger in die nationale Debatte übernommen.